Die »Herrschaft Schönwald« 1580-1848
Nach Auflösung der Herrschaft Graupen im Jahre 1580 kaufte Damian (Tam) von Sebottendorf, ein kursächsischer Kammerrat und Rittergutsbesitzer im sächsischen Rottwerndorf, die Dörfer Peterswald und Nollendorfmit zwei Waldstrecken an der oberen Tellnitz und der Sernitz. Er gründete ein eigenes Gut mit Schloß und Amtssitz in Schönwald. Zur »Herrschaft Schönwald« gehörten im Laufe der Jahrhunderte mehrfach andere Ortschaften. Schönwald, Peterswald und Nollendorf blieben jedoch bis 1848 immer dabei. Sie teilten die Geschicke der Herrschaft Schönwald.
Bei der Erwerbung seiner böhmischen Güter hatte Damian von Sebottendorf auf der völligen Unabhängigkeit der dazugehörigen Dörfer bestanden, so daß Kaiser Rudolf als Besitzer der Herrschaft Graupen das der Stadt Graupen zustehende Recht des Bierzwanges in Schönwald, Peterswald und Nollendorf ablösen mußte, worauf die genannten Dörfer in den Bierzwang der neuen Herrschaft Schönwald einbezogen wurden. Am 27. Mai 1580 bereits bestätigte Rudolf II., Römischer Kaiser und König von Böhmen, einen Tauschvertrag, auch Umwechsel oder Umlauf genannt. In ihm überläßt Graupen an den Kaiser und König den Bierschank in sechs Dörfern, darunter Schönwald und Peterswald. Daraufhin wurde in Schönwald eine Brauerei errichtet.
Tam von Sebottendorf, 1519 in Kunern geboren, entstammte einer schlesischen Adelsfamilie. Im Jahre 1541 wurde er Hörer an der Universität Leipzig. Im Jahre 1549 avancierte er zum kurfürstlichen Kammersekretär, am 11. September heiratete er die kurfürstliche Ratstochter Anna Komerstadt und erwarb im Jahre 1554 das Rittergut Rottwerndorf bei Pirna, wo er ein Schloß baute. Als kurfürstlicher Rat wurde er 1556 Beisitzer am Obergerichtshof in Leipzig und 1563 Tranksteuereinnehmer. Als er im Jahre 1578 mit dem Kurfürsten nach Prag reiste, nahm er die Gelegenheit wahr, in Böhmen Besitz zu erwerben. Am Tage der Gründung derHerrschaft Schönwald wurde er in den böhmischen Untertanenverband aufgenommen. Später wurde er Geheimrat des Kurfürsten August von Sachsen. Tam war wohlhabend. Im Jahre 1578 lieh er der Stadt Aussig500 Taler zum Ankauf dreier Dörfer, die ihm 1584 zurückgezahlt wurden.
Auf Tam von Sebottendorf, der 1585 starb und dessen Grabdenkmal sich in der Marienkirche in Pirna befindet, folgte sein Sohn Johann Georg von Sebottendorf von 1585 bis 1604. Dieser war bestrebt, seinen Eigenbesitz in Peterswald durch Zukauf bäuerlicher Güter zu vergrößern und erwarb dabei die »Untere Schenke« in Peterswald. Danach verkaufte er die Schönwalder Schenke ( das Erbrichtergut ) für 1700 Taler am 21. April 1589 an Matz Scherber mit frei Schlachten, Backen, Salz- und Branntweinschank, nahm es 1595 zum gleichen Preis zurück und überließ es am 27. Mai 1596 für 2000 Taler dem Georg Püschel. Es blieb im Besitz seiner Familie bis 1745. Das alte Gemeindegasthaus, das zum Richtergut gehörte, stand an derselben Stelle wie das spätere Rathaus. In der Schenke fanden die Gerichtstage und Ehedinge statt, bei denen Grundbucheintragungen vorgenommen, Verlassenschaften abgehandelt und Streitigkeiten unter den Einwohnern geschlichtet wurden. Hier brachte der Richter die Erlasse der vorgesetzten obrigkeitlichen und staatlichen Behörden den Ortsinsassen zur Kenntnis. Auch die wichtigsten Ereignisse im Leben wie Geburt, Hochzeit und Tod fanden in der Schenke ihren Widerhall. Taufen, Hochzeiten und Leichenschmaus wurden nach altem Brauche in der Schenke gefeiert. Hier wurde auch das sogenannte »Tauschkenbier« getrunken, das den Ortsinsassen nach der alljährlichen Begehung der Feldergrenzen oder Herrichten von Wegen auf Gemeindekosten zustand. Bier und Wein mußten von der Herrschaft bezogen werden. Außer der Schenke im Erbgericht in Schönwald gab es noch zwei in Peterswald, nämlich eine im Mitteldorf und die »Untere Schenke« an der Landesgrenze, die Johann Georg von Sebottendorf im Jahre 1601 dem Peterswalder Schulmeister Hans Grahl verkaufte.
Nach Johann Georg von Sebottendorfs Tod im Jahre 1606 führte seine Witwe Dorothea ( im Jahre 1612 verheiratete sie sich mit Anton von Salhausen ) als Vormund ihrer Kinder aus erster Ehe die Verwaltung derHerrschaft Schönwald bis etwa 1615. Nachdem ihr Sohn Johann Damian die Herrschaft übernommen hatte, beteiligte er sich 1618 am Böhmischen Aufstand und wurde zum Verlust der Hälfte seines Vermögens verurteilt. Im Jahre 1622 wurde Damian als Lutheraner des Landes verwiesen. Als im Januar 1632 die protestantische Reichsarmee in Böhmen einfiel, nahm Damian von Sebottendorf noch einmal vorübergehend Besitz von der Herrschaft Schönwald. Bereits im September des gleichen Jahres aber mußte er Schönwald wieder, diesmal für immer, verlassen.
Daraufhin kaufte Franz von Couriers die Herrschaft Schönwald für 28.968 Schock 1 meißnerischer Groschen. Er war Oberstleutnant im Waldstein Regiment und kaiserlicher Kommissär. Nach seinem Tode in der Schlacht bei Lützen im Jahre 1632 verehelichte sich seine Witwe Josina, geborene von Heeden, 1648 mit Nikolaus von Schönfeld. Damit wurde Nikolaus Freiherr von Schönfeld Besitzer der Herrschaft Schönwald und Grundherr von Peterswald und Nollendorf. Ihm folgte sein Sohn Rudolf Wenzel Freiherr (seit 1678 Graf) von Schönfeld. Seine Gemahlin war Magdalena Viktoria, eine geborene Gräfin von Waldstein. Beide Eheleute ließen 1667 für die wiederaufgebaute Kirche in Schönwald zwei Glocken gießen, von denen eine sogar den Zweiten Weltkrieg überstand. Die andere, größere, wurde Opfer des Krieges, als sie eingeschmolzen werden mußte. Im Jahre 1673 gewährte Rudolf Wenzel, Freiherr von Schönfeld, seinen Untertanen, die im Dreißigjährigen Kriege mittellos geworden waren, Nachlaß von Schulden und Zinsen an Kirchgeldern. Im Jahre 1680 kaufte er auf Kirchenrechnung für die Kirche zwei zinnerne Leuchter.
Rudolf Wenzel Graf von Schönfeld starb auf Setsch am 5. August 1684 im Alter von 39 Jahren. Seine beiden Erben, die Söhne Josef Rudolf und Josef Franz, Grafen von Schönfeld, waren unverheiratet und schlossen einen Vertrag, nach welchem bei ihrem Ableben alle Besitzungen an die Kinder ihrer Schwester übergehen sollten. Als Josef Rudolf 1704 kinderlos starb, erfolgte die erbliche Einführung seiner Schwester Maria Viktoria, vermählt seit 1706 mit Franz Ignaz Graf Wratislaw von Mitrowitz, in die Hälfte der Besitzungen. Nach einem im Jahre 1706 geschlossenen Ausgleich mit dem Grafen Josef Franz von Schönfeld gelangte Graf von Mitrowitz in den Vollbesitz der Herrschaft. Er ließ über dem Eingangstor des Schlosses ein Steinwappen mit zwei Wappenschildern unter der Grafenkrone anbringen mit der Inschrift: Franz Ignaz Wratislaw, des heiligen römischen Reiches Graf von Mitrowitz, Herr zu Schönwald, Röm. Reichs Majestät Wirklicher Geheimber Rath, Kämmerer und Stadthalter im Königreich Böheimb. Maria Viktoria, Gräfin Wratislaw, geboreneGräfin von Schönfeldt. Nach seinem Tode am 15. März 1715 regierte die Witwe Maria Viktoria bis 1727. Danach führten ihre Söhne, Johann Josef und Franz Karl, bis 1732 gemeinsam die Herrschaft, später Franz Karl allein bis zu seinem Ableben 1759.
Josef Rudolf hatte in seinem Testament vom 1. Oktober 1704 in Punkt 18 verordnet, daß baldmöglichst nach seinem Tode in Schönwald ein Hospital errichtet werde. Er hinterließ 5000 rheinische Gulden und stiftete 400 Florin für den Bau des Spitals. Der Schönwalder Kirche vermachte er 1000 Reichstaler2. Außerdem stiftete er eine Kaplanstelle und veranlaßte in Punkt 17 seines Testaments, daß am Gründonnerstag zwölf Arme reichlich bewirtet werden und ein Geldgeschenk erhalten. Allerdings lehnte er die Ansuchen der Bauern von Schönwald und Peterswald um Befreiung vom Robot trotz wiederholter Bitten ab.
Die Verwaltung der Herrschaft Schönwald führten unter den Freiherrn von Couriers und Schönfeld Aussiger Bürger. Im Jahre 1628 wurde ein Thomas Rochus von Lichtenfels »Haubtmann«, der 1667 die kleine Kirchenglocke stiftete, die im Ersten Weltkrieg abgenommen worden ist. In den Jahren 1727 bis 1737 zeichnen Johann Joseph Wratislaw und Franz Karl Wratislaw gemeinsam als Obrigkeit der Herrschaft Schönwald. Ab 1732 unterschreibt Franz Karl allein als Grundherr. Er war mit Maria Anna, geborene Gräfin Kinsky, vermählt. Während seiner Amtszeit erließ er an seine Herrschaftsverwaltung mehrere sogenannte Wirtschaftserinnerungen als formelle Leitfäden für die Verwaltung seiner Güter wie solche in Schönwald fürohib geführet und was sonst bei der Wirtschaft beobachtet werden müsse. Sie enthielten Richtlinien für die Beamten zur Bebauung der Felder, zur Nutzung der Wiesen, für den Betrieb der Wald- und Teichwirtschaft, zur Viehzucht, zur Düngung, für den Brauereibetrieb und ähnliches.
Sein Sohn Franz Karl der Jüngere war vermählt mit Maria Anna, geborene Gräfin Des Fours. Er war Oberster Erbküchenmeister im Königreich Böheimb. Wie sein Vater gab er Wirtschaftsvorschriften heraus, die er in seiner Gegenwart den Beamten vortragen ließ und unzerbrüchlich observieret wissen wollte. Einige davon regelten den Bierschank und die Pflichten der Schenker gegenüber den Gästen. Vor dem Jahre 1712 mußte jeder Bierschenker zu jedem Faß Bier, das er der Herrschaft abnahm, 8 Seidel Branntwein aus der obrigkeitlichen Brennerei beziehen und verschleißen. Der Absatz des Branntweins war aber schwierig, da die Leute lieber Schnaps aus Sachsen tranken, vermutlich, weil er billiger war. Als die Schenker die Herrschaft baten, ihnen die Branntweinabnahme zu erlassen, stimmte die Obrigkeit diesem Gesuch zwar zu, verlangte aber für jedes Pflichtseidel Bier eine Abgabe von 4½ Kreuzern. Die Herrschaft achtete darauf, daß stets nur gutes Bier ausgeschenkt wurde. Die Mälzer ( Brauer ) wurden streng kontrolliert.
Auf 40 Strich Gerste mußten 21 Faß und ein Eimer Bier zum Ausschank kommen. Die Bierfässer waren aus Eichenholz gefertigt. Das Holz dafür bezog man von der Herrschaft zu Tetschen. Die Wirte mußten das Bier richtig pflegen, richtiges Maß geben und geeichte Gefäße besitzen. Panschen – das Vermischen des Bieres mit Wasser – war streng untersagt. Die Befolgung dieser dem deutschen Reinheitsgebot von 1516 entsprechenden Regeln wurde streng kontrolliert. Maria Anna Gräfin Wratislaw, geborene Gräfin Des Fours de Mond, war sehr anspruchsvoll. Durch ihren ungeheuren Aufwand gingen die Güter sehr zurück und wurden mit Schulden belastet, so daß eine landgräfliche Verordnung vom 4. Juni 1783 die kreisamtliche Abschätzung der Güter wegen Versteigerung verfügte. Zum Gerichtsadministrator wurde Georg Buch bestellt. Im Jahre 1793 wurde Schönwald an den Hochgeborenen H. H. Joseph Rudolph, des heil. Röm. Reiches Freiherrn und Panier von Hackelburg Landau, Ihrer k. k. apost. Majestät wirklicher Kämmerer und Appellationsgerichtsrat im Königreich Böhmen verkauft. Freiherr von Hackelburg machte 1795 seinen sämtlichen Untertanen den Vorschlag, ihnen alle Hoffelder in Erbpacht zu überlassen; den Robot könnten sie um ein Billiges ganz ablösen. Dieser ungewöhnlich fortschrittliche Vorschlag wurde aber vom Volke, das durch die französische Revolution geblendet war, abgelehnt. Deren Abgesandte erklärten, der Grundherr wolle seine Untertanen nur täuschen, ohnedies müsse er sowieso alles hergeben, sobald die in Frankreich erfolgreiche Revolution auf Böhmen übergreife.
Am 28. Februar 1802 wurden die Brüder Franz und Anton Waagner aus Kninitz hochgebietende und hochedelgeborene Grundobrigkeit in Schönwald. Franz war Weingroßhändler, Anton Ledergroßhändler. Seit dem 24. Dezember 1802 zeichnete Franz Waagner allein als Obrigkeit. Seine Gattin war Elisabet, geborene Burkhard, aus Nollendorf. Von 1814 bis Oktober 1816 zeichnete ihr Sohn Franz Xaver Waagner zuerst als administrierende Grundobrigkeit, später als Grundherr und Besitzer. Seine Gemahlin war Josefa Klara, geborene Sonnewend, aus Aussig.
Durch leichtsinniges, ungeregeltes Wirtschaften geriet der Besitzer Waagner in Schulden und die Herrschaft in Verfall. Als 1828 alle Hilfsquellen versiegt waren, wurde eine kaiserliche Bewilligung zur Verlosung derHerrschaft Schönwald erlangt. Es wurden 185.000 Lose gedruckt, die innerhalb eines Jahres aber nicht alle verkauft werden konnten. Bei der Ziehung am 28. Januar 1828 gewann der Bürgermeister vonHermannstadt in Siebenbürgen die Herrschaft Schönwald. Franz Xaver Waagner gelang es jedoch, die Herrschaft wieder in seinen Besitz zu bringen. Nach seinem unerwarteten Tode am 5. Februar 1829 aufgrund eines Schlaganfalls im Alter von 49 Jahren wurden seine Gemahlin und seine Kinder Erben der Herrschaft. Die Witwe Waagner geriet durch unglückliche Spekulationen und mangelnde Wirtschaftsfähigkeit dermaßen in Schulden, daß die Herrschaft am 20. Januar 1836 im Prager Landhaus feilgeboten und für 139.101 Gulden Convertierte Münze an den Landesadvokaten Likowetz aus Prag verkauft wurde. Am 13. Juni 1836 zog er als neuer Besitzer und Herr von Schönwald ein. Bei seinem ersten Kirchenbesuch übergab er dem Pfarrer 50 Gulden für die Ortsarmen.
Als Dr. Likowetz am 16. Dezember 1837 in Prag starb und seine Erben sich nicht über die Verwaltung der Güter einigen konnten, wurde die Herrschaft Schönwald wieder verkauft, diesmal an den Rotfärber und Wollhändler Anton Balle aus Zwickau in Böhmen für 270.000 fl. Convertierte Münze. Der neue Grundherr Balle hielt am 2. April 1843 unter Böllerschüssen feierlichen Einzug in Schönwald. Leider traf ein fehlgeschlagener Böllerschuß einen 17 Jahre alten Schönwalder tödlich. Die Verwaltung der Herrschaft versahen angestellte Beamte, die häufig wechselten und die dem Besitzer in Zwickau regelmäßig berichten und Rechenschaft ablegen mußten. Nach Anton Balles Tod ging der Besitz der Herrschaft an seine Söhne über. Durch Weitervererbung verkleinerten sich die Anteile am Besitz, den der Bankhausbesitzer Emanuel Sommer aus Böhmisch Leipa im Jahre 1878 erwarb. Er renovierte das verwahrloste Schloßgebäude, ließ es mit Schiefer decken, vergrößerte die Fenster und erneuerte die Inneneinrichtung. Im Sommer wohnte der Besitzer in Schönwald.
Im Dezember 1893 kaufte Friedrich Graf von Westphalen zu Fürstenberg die Herrschaft Schönwald. Er löste die Wirtschaftsverwaltung in Schönwald auf und verwaltete die Güter von seinem Gute in Kulm aus. Im Jahre 1898 ließ er eine neue Straße durch den Wald bauen. Als er 1900 hochbetagt im Alter von 91 Jahren starb, erbte sein Sohn Ottokar von Westphalen die Herrschaft Schönwald. Dieser ließ im Jahre 1909 in der Nähe der Kirche ein Armen-Asyl bauen. Dieses wurde als wiedererstandenes Spital angesehen, welches Joseph Rudolf von Schönfeld im Jahre 1704 gestiftet und Wratislaw von Mitrowitz 1706 erbaut hatte, welches aber 1808 in Verfall geriet und 1813 aufgelassen und abgetragen werden mußte.
Nach der Gründung der ersten Tschechoslowakischen Republik wurde im Zuge der Bodenreform Ottokar von Westphalen, wie alle deutschen Großgrundbesitzer, enteignet. Zwar durfte er die Wälder weiter seinen Besitz nennen, die verpachteten Felder aber wurden teilweise von den Pächtern selbst gekauft, zum größten Teil aber von der Stadt Aussig übernommen und zu einer Weidewirtschaft umgewandelt.
Als 1679 das neue Grundbuch angelegt wurde, war Christian Friedrich Püschel Richter in Schönwald. Geschworene waren Georg Rützschel, Christoph Püschel, Martin Rützschel, Jakob Rützschel, Hans Setmacher,Georg Umblauft. Gemeindeälteste waren Georg Wolf, Michael Rützschel, Hans Schönbach, Michel Streit. Die »Gerichte« – das waren der Richter und die Gerichtsgeschworenen – wurden von der Obrigkeit ernannt. Der Richter hatte einen Stellvertreter, den Vizerichter. Die Gemeindeältesten waren als die Vertreter der Gemeinde anzusehen. Der Richter Christian Friedrich Püschel hatte das Richtergut am 26. Dezember 1666 für 800 Schock (zu 70 Kreuzer) erworben. Sein Sohn Johann Heinrich Püschel, der am 9. Januar 1710 das väterliche Gut übernahm, war auch Postmeister. Am 2. Mai 1745 kaufte Hans Georg Zechel das Richtergut für seinen Eidam Hans Georg Beyl.
Im Jahre 1674 kauften Hans und Christoph Rütschel die »Untere Schenke« in Peterswald, fast am Ende des Dorfes an der sächsischen Grenze gelegen, dem Grundherrn Graf von Schönfeld für 200 Schock ab. Das Wirtshaus war in den Besitz der Herrschaft gelangt, weil der Sohn des verstorbenen Nikolaus Heyne namens Georg die heilige allein seligmachende katholische Religion nicht hatte annehmen wollen und freventlicherweise nach Sachsen entlaufen ist. Georg Rütschel, der mit der Schwester des entlaufenen Georg verheiratet war, kaufte die Schenke im Jahre 1653.
Besitznachfolger wurde 1713 sein Sohn Hans Georg Rütschel. Ihm folgte 1718 Thomas Gröschel, der die Witwe des Hans Georg Rütschel geheiratet hatte. Die untere Schenke, die Wenzel Hantschel im Jahre 1769 neu aufgebaut hatte und den Fuhrleuten zu Ehren, die in der Schenke einkehrten, »Schwarzes Roß« nannte, erwies sich in Anbetracht des immer stärker werdenden Verkehrs zwischen Böhmen und Sachsen als unzulänglich. Daher errichtete sein Sohn im Jahre 1813 gegenüber der Schenke das große Haus Nr. 352 als Hotel mit Tanzsaal und verlegte das Wirtsgeschäft dorthin. An dem Bauernaufstand des Jahres 1680, der mit militärischer Gewalt unterdrückt wurde, waren auch Peterswalder Bauern beteiligt. Lorenz Kliem war einer der vier Bauern des Kreises Aussig, die im Mai 1680 auf dem Aussiger Gerichtsberge gehenkt wurden.
Mit Bewilligung des Kreisamtes Leitmeritz vom 30. September 1822 wurde der Schönwalder Herrschaft gestattet, in der Nähe des Dorfes Raiza an vertraute Untertanen einige Baustellen vom Meierhof Hungertuch zu überlassen. Diese Baustellen bildeten einen nutzlosen Hutweidegrund unter dem Namen »Bienhof«. Diese Bezeichnung kommt bereits im ältesten Grundbuch der Gemeinde Peterswald aus dem Jahre 1577 vor. Die Siedlung auf dem Hungertucher Bienhof erhielt den Namen Neuhof mit eigener Numerierung.
Nach der Märzrevolution in Wien und in Prag war der Freiheitsdrang auch im Erzgebirge zu spüren. Forderungen nach Redefreiheit, Pressefreiheit, Wahlfreiheit und einer Verfassung wurden in Nollendorf undPeterswald laut. Die Bewohner verlangten Vereinsfreiheit und Volksbewaffnung. Zwar wurden die Volkserhebungen in Wien und Prag durch das Militär unterdrückt, aber Kaiser Ferdinand sah sich zu Zugeständnissen gezwungen. Ein Reichstag wurde nach Wien einberufen, der allerdings bald seinen Sitz nach Kremsier verlegen mußte. Viele Hoffnungen blieben aber unerfüllt. Dennoch, die Abschaffung der Untertänigkeit und des Robots3 waren wichtige Errungenschaften. Die Richtlinien für die Grundentlastung waren bereits durch das Patent vom 4. März 1849 gegeben. Abgelöst wurden die Robots, die herrschaftlichen Abgaben, durch die Grundzinse für Gemeindegründe, die Abgaben an den Pfarrer und den Lehrer ermöglichten. Als abgelöst betrachtete man auch die Bierabnahmepflicht bei den herrschaftlichen Brauhäusern. Das Jagdrecht, das auf den bäuerlichen Gründen bisher die Herrschaft ausgeübt hatte, fiel nun den Gemeinden selbst zu. Die Ortschaften wurden dadurch von der Herrschaft Schönwald unabhängig. Sie unterstanden nicht mehr dem Gutsherren und ihrem Amtmann in bezug auf Einnahmen und Arbeitsleistungen, Rechtspflege und Rechtsschutz. Von nun an waren sie dem Staate und seinen k.u.k. Beamten – seinen Vollziehern – Rechenschaft schuldig.
Die politische Neueinteilung des Landes konnte erst nach Überwindung von allerhand Schwierigkeiten im Jahre 1850 durchgeführt werden. Die zur Herrschaft Schönwald gehörigen Dörfer wurden dem politischen Bezirke Aussig und dem Gerichtsbezirke Karbitz zugeteilt. An der Spitze der Gemeinde stand nunmehr auch in Peterswald anstelle des ehemaligen Richters ein »Vorsteher«, der dem Bezirkshauptmann in Aussigunterstand. Die Wahl des Gemeindeoberhauptes fand nach dem neuen Wahlgesetz statt, das drei Wahlkörper vorsah. Bei der Neuordnung der politischen Verwaltung bemühte sich Peterswald, selbst ein Bezirksgericht zu erhalten. Diese Forderung blieb jedoch unerfüllt. Der Weg zur vorgesetzten politischen Behörde nach Aussig war jetzt weiter als vor 1850 zum herrschaftlichen Amt in Schönwald. Aber der Weg zum Bezirksgericht und Steueramt in Karbitz war etwas kürzer.